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Die NIS-2-Richtlinie setzt neue Standards für Cybersicherheit in der EU und verpflichtet Unternehmen, striktere Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Infrastrukturen zu implementieren. Sie erweitert den Geltungsbereich auf zusätzliche Branchen wie digitale Infrastrukturen, Gesundheitswesen und Energieversorgung und unterscheidet zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen, die jeweils unterschiedlichen Aufsichtspflichten unterliegen. Ziel der Richtlinie ist es, die Cyberresilienz zu stärken und sicherzustellen, dass Vorfälle schnell gemeldet und behoben werden, um die Sicherheit der europäischen Gesellschaft zu gewährleisten.

Die Durchführungsverordnung zur NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 wurde am 17.10.2024 veröffentlicht und legt technische und methodische Anforderungen für Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit fest. Die Verordnung präzisiert die Kriterien, wann ein Sicherheitsvorfall als erheblich anzusehen ist und beschreibt spezifische Anforderungen für Read more…

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) stellt neue und strengere Anforderungen an die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen in der Europäischen Union. Rechenzentren, als integraler Bestandteil der digitalen Infrastruktur, werden als „wesentliche Einrichtungen“ klassifiziert und unterliegen Read more…